Die Kennzeichnung von Lichtquellen wird durch eine weitere Stufe der neuen EU-Verordnung 2019/2015 zum 01.09.2021 neu geregelt und findet ihre Gültigkeit. Leuchten benötigen seit Ende 2019 bereits kein Energielabel mehr, sofern diese als umgebene Produkte des Leuchtmittels einzustufen sind. Ab dem 01.09.2021 wird nur die neue Kennzeichnung der Lichtquellen verpflichtend.
Daraus entstehen unterschiedliche Pflichten für Hersteller und Großhändler. Diese können Sie hier nachlesen: https://itek-branchenwissen.atlassian.net/wiki/spaces/DKB/pages/43306190...
Mittwoch, Juli 28, 2021
