Obwohl das Gültigkeitsende keine Pflichtangabe in der DQR ist, ist es dennoch sinnvoll und empfehlenswert, diese Information zu übermitteln. In dieser News wird erklärt, warum:

In der DQR 9.0 wird klargestellt, dass die Gültigkeitsdaten auf Artikelebene Vorrang vor denen der Kopfebene haben und im Format TTMMJJJJ (also z.B. 29042024) bereitzustellen sind. Open Datacheck SHK bietet Großhändlern die Möglichkeit, mithilfe eines Gültigkeitsfilters in der Artikelsuche der Deep Search die Produktdaten nach verschiedenen Kategorien zu sortieren:

    "Gültigkeitsende nicht erreicht",
    "Gültigkeitsende überschritten" und
    "Gültigkeitsende nicht vorhanden".

Diese Funktion ermöglicht eine präzise Filterung und unterstützt Großhändler bei der Pflege und Anzeige aktueller Produktdaten, was letztendlich zur Verkaufsförderung der Artikel beiträgt.

Die Angabe eines Gültigkeitsendes ist daher empfehlenswert, um den Status "Gültigkeitsende nicht vorhanden" zu vermeiden und für Transparenz bei Datennutzern zu sorgen. Das Gültigkeitsende trägt dazu bei, die Datenqualität zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Beteiligten stets mit aktuellen Produktinformationen arbeiten können.

Daher ist auch das Gültigkeitsende ein wichtiger Bestandteil der Datenqualität und -vollständigkeit auf Open Datacheck SHK. Wir möchten Sie daher darum bitten, darauf zu achten, auch diese Informationen in Ihren Datenlieferungen bereitzustellen.

Bei Fragen rund um die DQR wenden Sie sich gern an das Open Datacheck Serviceteam.

Dienstag, April 30, 2024