Obwohl das Gültigkeitsende keine Pflichtangabe in der DQR ist, ist es dennoch sinnvoll und empfehlenswert, diese Information zu übermitteln. In dieser News wird erklärt, warum:
In der DQR 9.0 wird klargestellt, dass die Gültigkeitsdaten auf Artikelebene Vorrang vor denen der Kopfebene haben und im Format TTMMJJJJ (also z.B. 29042024) bereitzustellen sind. Open Datacheck SHK bietet Großhändlern die Möglichkeit, mithilfe eines Gültigkeitsfilters in der Artikelsuche der Deep Search die Produktdaten nach verschiedenen Kategorien zu sortieren: